Sachkundenachweis für Hundehalter gem. Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) §3 | ||
Nicht
nur wir Boxerfreunde, sondern sehr viele Hundehalter in Niedersachsen
sind von dieser Gesetzesregelung, die ab 01.07.2013 gilt, betroffen. Im Folgenden haben wir zusammengestellt, was Sie tun müssen und wie wir Ihnen dabei helfen können. |
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Was verlangt das Gesetz? | Was muß ich tun? | Wie |
Alle Hundehalter müssen eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. | Versicherung abschließen | Versicherung |
Alle Hunde müssen gechipt sein. Das gilt auch für z.B. unsere älteren Boxer, die "nur" tätowiert sind. | Chippen lassen (umgehend) |
Tierarzt |
Registrierung aller Hunde im Register des Landes Niedersachsen. Dies gilt auch für Hunde, die bereits anderswo (Tasso, Gemeinde, Boxerklub, etc.) registriert sind. Dazu muß der Hund gechipt sein! | Hund ins Hunderegister melden |
Link zum Hunderegister (externe Website) |
Jeder
Hundehalter muß sachkundig sein. Als sachkundig gilt
normalerweise, wer in den vergangenen 10 Jahren mindestens 2 Jahre
durchgängig einen Hund gehalten hat. Wer nicht sachkundig ist , muß eine theoretische und danach eine praktische Sachkundeprüfung ablegen. Diese Prüfungen sind kostenpflichtig! |
Anmelden zur Prüfung Der Boxerklub Nordholz verfügt über einen anerkannten Prüfer! Tel: 04741 509542 |
Link zur Liste anerkannter Prüfer im Landkreis Cuxhaven |
Die Theoretische Sachkundeprüfung muß vor Aufnahme der Hundehaltung bestanden sein!! Die Praktische Sachkundeprüfung muß innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden. |
Theoretische Prüfung | ||
Inhalt | Was muß ich tun? | Vorbereitung |
Es sind 35 Fragen aus verschiedenen Themenbereichen schriftlich im Multiple Choice - Verfahren zu beantworten. (§3 Abs. 2 Satz1 NHundG) Zeit: maximal 45 Minuten. Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Nur eine Antwort ist jeweils richtig. Derr Fragenkatalog aus der Begleithundprüfung und aus dem Sachkundenachweis des Landes Nord-Rhein-Westfalen kann gut für die Vorbereitung genutzt werden. ACHTUNG: Hier können mehrere Antworten richtig sein. Zusätzlich wird ein Blick in den Gesetzestext des NHundG empfohlen! Das Land Niedersachsen stellt leider keinen öffentlichen Fragenkatalog bereit. Es empfiehlt stattdessen das Studium der rechts unter "Literaturtipps" aufgeführten Bücher. Bei uns ist die Prüfung nur schriftlich (also nicht online) möglich. Vorherige Anmeldung ist erforderlich. Alle Infos zur Anmeldung und Prüfungstermine finden Sie hier. |
Anmelden bei einem anerkannten Prüfer Der Boxerklub Nordholz verfügt über einen anerkannten Prüfer! Tel: 04741 509542 |
Beispielfragen gibt es hier (externe Website) Fragenkatalog (aus der Begleithundprüfung) - mit Antworten - ohne Antworten Fragenkatalog NRW Literaturtipps gibt es hier Das NHundG sollte man gelesen haben! |
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden. |
Praktische Prüfung | ||
Inhalt | Was muß ich tun? | Vorbereitung |
Die
Praktische Prüfung besteht aus zwei Prüfungsabschnitten
mit unterschiedlichen Prüfungsteilen. Vor Ablegen der Praktischen Prüfung muß die Theoretische Sachkundeprüfung bestanden sein. Die Praktische Prüfung muß im ersten Jahr der Hundehaltung abgelegt werden. Sie dauert ca. 60 Minuten. Sie kann auch mit angeleintem Hund absolviert werden. Hilfsmittel z.B. Futter, Spielzeug, Halti sind grundsätzlich zulässig. Ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben. Diese Prüfung muß nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Prüfling soll die in §3 Abs. 2 Satz 1 NHundG geforderten Kenntnisse im Umgang mit einem Hund anwenden können. Vorherige Anmeldung ist erforderlich. |
Anmelden bei einem anerkannten Prüfer Der Boxerklub Nordholz verfügt über einen anerkannten Prüfer! |
Wir können Ihnen bei der Vorbereitung helfen Wir helfen nicht nur Boxern! |
Prüfungsabschnitt A (im ablenkungsarmen Bereich) u.a. Handling am Hund; Kontrolliertes Gehen an der Leine; Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib; Kommen auf Ruf; Vermeidung Belästigung oder Gefährdung; Begegnung mit z.B. Joggern, Skatern, anderen Personen, anderen Hunden |
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Prüfungsabschnitt B (im verkehrsöffentlichen Raum) u.a. Gehen an stärker befahrener Straße; Überqueren einer befahrenen Straße; Begegnung mit Radfahrern, Kinderwagen, etc.; Begegnung mit anderen Personen / Menschengruppe |
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Beurteilungskriterien für die Praktische Prüfung finden Sie hier. | ||
Alle Infos zur Anmeldung und Prüfungstermine finden Sie hier. | ||
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden. |